Im Charivari Frühstücksradio: Urlaubsthema „ständige Erreichbarkeit“ – Wie „frei“ ist unsere Freizeit wirklich?

Heute beginnen die Sommerferien und viele Menschen in Regensburg, Niederbayern und der Oberpfalz sitzen auf gepackten Koffern, voller Vorfreude auf die freien Tage. Doch sind sie eigentlich wirklich frei?

Viele checken auch während des Urlaubs täglich ihre beruflichen Mails und sind ständig telefonisch erreichbar. Aber ist man dazu eigentlich verpflichtet?

Da sagt der Gesetzgeber ganz klar „Nein“. Geregelt ist das im Bundesurlaubsgesetz. Kein Arbeitnehmer muss im Urlaub erreichbar sein. Er muss noch nicht mal seine Urlaubsadresse mitteilen. Einzige Ausnahme: eine zwingende Notwendigkeit. Aber da muss schon eine Art Existenzbedrohung des Arbeitgebers vorliegen. Viele fühlen sich dennoch anscheinend verpflichtet, erreichbar zu sein. Nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom sind 7 von 10 Berufstätigen auch im Urlaub beruflich erreichbar, per Mail, telefonisch oder per Kurznachricht.

Für die Erholung ist das nicht zuträglich sagen viele Experten und raten, während der freien Zeit auch mal Urlaub von der ständigen Erreichbarkeit zu machen, also Handy aus und auch keine beruflichen Mails checken. Das tun übrigens vier von zehn Arbeitnehmern im Urlaub. Viele auch deswegen, weil sie danach nicht gleich am ersten Tag von einem Berg E-Mails quasi erschlagen werden wollen. Große Konzerne wie etwa Daimler haben hier eine Lösung gefunden: „Mail on holiday“ funktioniert so: alle eingehenden Mails werden gelöscht. In der Abwesenheitsnotiz ist ein zuständiger Stellvertreter genannt, so dass jedes Anliegen bearbeitet werden kann. Und kommt man aus dem Urlaub, ist der Posteingang leer.

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