12,5 Jahre Haft nach tödlicher Messerstecherei in Straubing

Zu zwölfeinhalb Jahren Haft hat das Landgericht Regensburg einen 48-Jährigen verurteilt, der in Straubing
einen Mann erstochen hatte. Damit folgte die Kammer am Dienstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hingegen hatte Notwehr geltend gemacht und auf Freispruch plädiert.

Nach Ansicht des Schwurgerichts hat der Angeklagte die vermeintliche Notwehr jedoch nur inszeniert. Zudem habe er sich mehrfach widersprüchlich geäußert und „große Nebelkerzen“ geworfen. Die Spurenlage hingegen habe ein seit Monaten gedanklich geplantes Tötungsdelikt bestätigt.

Der Frührentner hatte im vergangenen August einen 39-Jährigen im Streit in dessen Wohnung mit einem Messer so schwer am Hals verletzt, dass dieser später starb. Die Lebensgefährtin des Opfers wurde Zeugin der Tat. Sie soll ein Verhältnis mit dem Angeklagten gehabt haben. Eine Nachbarin hatte den Streit gehört, durch die offen stehende
Wohnungstüre das Opfer in einer Blutlache liegen sehen und die Polizei alarmiert.

Nach der vom Angeklagten „an Dramatik fast nicht zu überbietenden“ Darstellung hätte er selbst voller Blut sein müssen, hieß es vom Gericht. Das war aber nicht der Fall. Auch das Taschenmesser, das der Getötete in der Hand hielt, habe der 48-Jährige nachträglich dorthin gelegt.  (dpa)