Hauptzollamtleiterin im Regensburger Presseclub

In drei Wochen beginnen bei uns die Sommerferien. Viele fahren oder fliegen in den Urlaub. Und da bringt man gerne mal ein Urlaubsandenken mit nach Hause. Das ist leider nicht immer legal.

Was ist an Mitbringseln erlaubt und was nicht? Darüber hat die Leiterin des Hauptzollamts Regensburg jetzt im Regensburger Presseclub gesprochen. Wer meint, er kann sich eine Krokodilledertasche oder Stiefel aus Schlangenleder mitbringen, der bekommt ein Problem mit dem Zoll. Genauso sind Muscheln oder Schneckengehäuse verboten. Brandl hat es auch schon erlebt, dass lebende Tiere, wie Äffchen oder Schildkrötendie mitgebracht werden. „Das ist dann nicht mehr witzig“, sagt sie. Bei Schmucksouvenirs könnte es außerdem problematisch werden, wenn Sie nicht genau wissen, aus welchen Materialien sie sind. Sollten organische Materialien, wie etwa Schildkrötenpanzer verarbeitet sein, haben Sie mit dem Zoll ebenfalls ein Problem. Gekaufte Medikamente, wie Kopfschmerztabletten, sind kein Problem, wenn es nur so viele sind, wie der Reisende braucht. Bei gefälschten Marken-Artikeln gibt es eine Toleranzgrenze. Ein T-Shirt oder ein Smartphone für den Eigengebrauch darf mitgebracht werden. Wer sich unsicher ist, was er vom Urlaub mitbringen darf, für den gibt es die kostenlose Smartphone-App „Zoll und Reise“. Sie kann im Ausland auch offline genutzt werden. Sie tippen ins Handy einfach die Warenherkunft und Kategorie ein und die App liefert Ihnen die Info, was erlaubt ist und was nicht.

 

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