Haftstrafe ohne Bewährung für Todesfahrer von Kothmaißling

Das Amtsgericht Cham schickt einen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung ins Gefängnis. Der 29-Jährige muss für zwei Jahre und vier Monate in Haft. Er hatte im Januar auf bei B 20 bei Kothmaißling einen schweren Unfall verursacht, bei dem ein anderer Autofahrer starb, ein Vater von drei Kindern. Zum Unfallzeitpunkt hatte der Angeklagte 1,8 Promille Alkohol im Blut, er war vor einer Polizeikontrolle geflüchtet. Eine Bewährungsstrafe kam für das Gericht daher nicht in Frage.