Grundrente und Plastikverbot: Was sich für uns dieses Jahr ändert

Für wen zahlt sich das neue Jahr finanziell aus? Verbraucherzentralen zählen Familien, Geringverdiener und viele Steuerzahler dazu. «Spitzenverdiener und Autofahrer müssen dagegen tiefer in die Tasche greifen», heißt es von der Institution zu den wichtigsten Veränderungen des Jahres.

WER BEKOMMT MEHR GELD?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt im neuen Jahr gleich zwei Mal. Seit 1. Januar 2021 sind 9,50 Euro pro Arbeitsstunde das Minimum. Bisher waren das 9,35 Euro. Zum 1. Juli erhöht sich der Betrag auf 9,60 Euro. Ausnahmen gibt es aber weiter. Keinen Mindestlohn gibt es zum Beispiel für Lehrlinge, Selbstständige oder Ehrenamtliche.

Auch Familien profitieren. Zum einen steigt im Januar das monatliche Kindergeld um 15 Euro auf dann jeweils 219 Euro für die ersten beiden Kinder, auf 225 Euro für das dritte und auf 250 Euro für das vierte Kind. Der Kinderzuschlag – eine zusätzliche Leistung für Familien mit geringen Einkommen – beträgt bis zu 205 Euro pro Kind im Monat. Änderungen gibt es auch beim sogenannten Kinderfreibetrag.

Normalverdiener müssen seit diesem Jahr keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten. Der «Soli» wird nur noch dann fällig, wenn man mehr als 16 956 Euro (Einzelveranlagung) beziehungsweise 33 912 Euro (Zusammenveranlagung) Einkommenssteuer abführen muss. Laut Verbraucherzentrale wird die bisherige Freigrenze so stark angehoben, dass der «Soli» für rund 90 Prozent aller bisherigen Zahler wegfällt.

Deutschland führte zum Jahreswechsel die Grundrente ein, eine Art Rentenzuschlag für Senioren mit sehr geringer Rente. Künftig sollen sie so viel Geld dazubekommen, dass keine Grundsicherung mehr nötig ist. Der maximale Grundrenten-Zuschlag beträgt 418 Euro brutto pro Monat. Die Grundrente ist an Bedingungen geknüpft. Bezieher müssen etwa mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Im neuen Jahr wird das Elterngeld neu geregelt. Das betrifft etwa den Anspruch auf einen «Frühchenmonat», wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem eigentlichen Entbindungstermin zur Welt kommt. Um beiden Elternteilen den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern, gibt es sogenannte Partnerschaftsmonate. Eltern können dann parallel vier zusätzliche Monate das «ElterngeldPlus» beziehen.

Pflegekräfte erhalten im nächsten Jahr mehr Geld – zumindest wenn sie bei Bund oder Ländern angestellt sind. Ab März bekommen sie eine Zulage von 70 Euro im Monat, ab 2022 erhöht sich diese auf 120 Euro. In der Intensivmedizin steigt die Pflegezulage auf 100 Euro pro Monat, in Altenheimen um 25 Euro. Die Gehälter steigen in der Pflege um 8,7 Prozent, bei Intensiv-Personal um rund 10 Prozent.

WAS WIRD 2021 TEURER?

Bei Heizen und Autofahren rechnet die Verbraucherzentrale 2021 mit steigenden Kosten. Grund dafür ist die neue CO2-Abgabe. Die Steuer wird unter anderem auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas fällig. Auf jeden Liter Diesel kommen acht Cent dazu, bei Benzin sieben. Bei einer jährlichen Fahrleistung von 15 000 Kilometern macht das 85 Euro aus, im Jahr 2025 wegen einer Staffelung bereits 187 Euro.

Personalausweise kosten künftig fast 30 Prozent mehr als bisher, wenn man über 24 Jahre ist und das Dokument zehn Jahre lang nutzen kann. Statt bisher 28,80 Euro kostet das fortan 37 Euro. Personen unter 24 Jahren, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, haben weiterhin 22,80 Euro zu bezahlen. Wer später noch Online-Funktionen aktivieren will, muss keine zusätzlichen Gebühren mehr zahlen.

Der Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen steigt leicht. Damit liegt der Gesamtbeitragssatz dann bei 15,9 Prozent, 2020 waren es 15,7 Prozent. Krankenkassen müssen die Erhöhung aber nicht zwingend durchsetzen. Steigt der Zusatzbeitrag, kann man eine Sonderkündigung machen und in eine günstigere Kasse wechseln. Zudem wird der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse leichter.

WAS ÄNDERT SICH NOCH?

Die Krankenscheine werden zum Auslaufmodell. Sie sollen ab 2021 sukzessive durch eine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt werden. Im neuen Jahr kann der Arzt die Bescheinigung in elektronischer Form an die Krankenkasse übermitteln. Das digitale Versenden an den Arbeitgeber soll erst ab 2022 folgen. Diesen Schein muss der Arbeitnehmer bis dahin noch selbst per Post schicken.

Der Verkauf von bestimmten Gegenständen aus Plastik und Styropor ist ab 3. Juli 2021 untersagt. Das gilt zum Beispiel für Plastikbesteck, Plastikgeschirr, Strohhalme und Verpackungen für warme Speisen und Getränke aus Styropor. Aber auch Wattestäbchen aus Plastik sind nicht mehr erlaubt. Einmal-Becher und Essensverpackungen zum Wegwerfen sollen erheblich reduziert werden.

Auch von einer Änderung in Tschechien werden viele Menschen in Niederbayern und der Oberpfalz betroffen sein. Denn das Nachbarland führte am 1. Januar die digitale Maut ein. Die digitale Vignette für Autobahnen und Schnellstraßen ersetzt den bisherigen Aufkleber. Die Preise bleiben allerdings stabil. Die Vignette kann nur online oder bei Verkaufsstellen in Tschechien erworben werden, teilte der ADAC mit.

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