Gericht lehnt Eilantrag eines Schülers ab

Die Regelung zu Corona-Tests an den bayerischen Schulen ist wohl rechtmäßig. So sieht das der Verwaltungsgerichtshof und hat deshalb den Eilantrag eines Schülers abgelehnt. Der 19-jährige hatte geklagt, weil er sich durch die Tests in seinen Grundrechten verletzt sieht. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass es in der Altersgruppe noch nicht genug Impfungen gebe – damit seien die Tests eine notwendige Schutzmaßnahme.