Gericht in Regensburg verurteilt Verstöße gegen Mindestlohn

Sie hatten jahrelang ihren Mitarbeitern den Mindestlohn vorenthalten und so rund 23.000 Euro an Sozialabgaben hinterzogen: Dafür sind jetzt zwei Speditions-Geschäftsführer aus dem Landkreis Cham vom Amtsgericht Regensburg zu Geldstrafen verurteilt worden. Einer muss 32.000 Euro zahlen, der Mitangeklagte 3.500 Euro. Ein Bußgeld über mehrere tausend Euro vom Zoll kommt noch dazu.