Gericht bestätigt Verbot von Querdenker-Autokorso

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat das Verbot eines für Freitagnachmittag angemeldeten Autokorsos der sogenannten Querdenker-Bewegung bestätigt. Das Gericht schloss sich damit der Argumentation der Stadt Ludwigsburg an, wonach der Veranstalter als nicht zuverlässig eingestuft werden muss, teilte die Polizei mit. Der Antragsteller habe in der Vergangenheit bei zahlreichen von ihm angemeldeten Versammlungen regelmäßig gegen Auflagen der Stadt verstoßen.

Die Polizei kündigte an, das Versammlungsverbot durchzusetzen. Die Teilnahme stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und könne polizeiliche Maßnahmen nach sich ziehen. Die Demonstranten hatten mit dem Autokorso, der in Ludwigsburg beginnen und durch mehrere Orte führen sollte, gegen die Corona-Politik und die damit verbundenen Einschränkungen demonstrieren wollen.