Gericht: Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen

Ein Arbeitgeber darf auch in Corona-Zeiten die Rückkehr seiner Mitarbeiter aus dem Homeoffice anordnen. Das hat das Landesarbeitsgericht München mit einem heute veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatte ein Grafiker, der – wie fast alle seiner Kollegen auch – seit Dezember 2020 im Homeoffice gearbeitet hatte und nicht wieder ins Büro zurückkehren wollte, als sein Chef das rund drei Monate später anordnete. Unter anderem habe die technische Ausstattung am häuslichen Arbeitsplatz nicht der am Bürostandort entsprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.