Geiselhöringer Wahlfälschung weiter vor Gericht

Der Prozess um die Wahlfälschung im niederbayerischen Geiselhöring geht für den Hauptangeklagten weiter. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat es heute abgelehnt, das Verfahren gegen den Unternehmer gegen eine hohe Geldauflage einzustellen. Der Prozess gegen ihn wird vorerst ausgesetzt und dann komplett neu gestartet. Das Verfahren gegen drei mitangeklagte Erntehelfer ist dagegen beendet, sie müssen jeweils 1.000 Euro Strafe zahlen.