Geiselhöringer Wahlfälschung ab November vor Gericht

Der Prozess um die Geiselhöringer Wahlfälschung soll am 4. November erneut beginnen. Der Prozess vor dem Regensburger Landgericht war für März geplant, wurde aber wegen gesundheitlicher Probleme des Hauptangeklagten verschoben und ein Gutachten angefordert. Dieses bestätigte eine erhebliche Beeinträchtigung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten. Deswegen wurden die Verhandlungstermine zunächst abgesagt.

Der angeklagte Spargelbauer und einige seiner Mitarbeiter sollen bei der Kommunalwahl 2014 Briefwahlstimmzettel von mehr als 400 Erntehelfern ausgefüllt oder diese bei der Stimmabgabe beeinflusst haben. Damit wollten sie laut Anklage den örtlichen CSU-Kandidaten helfen, unter anderem der Ehefrau des Angeklagten. Der Mann bestreitet das. Die Erntehelfer hätten als EU-Bürger an den Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, argumentierte er.