Geimpfte in Bayern bekommen ab Mittwoch Grundrechte zurück

Vollständig Geimpfte werden in Bayern ab Mittwoch mit negativ auf Corona Getesteten gleichgestellt. Der Freistaat setzt damit diesen Punkt früher um als der Bund. In der Praxis bedeutet dies, dass etwa Geimpfte mit einem vollständigen Impfschutz bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vorweisen müssen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, sind aber nicht vorgesehen. Wer zweimal geimpft sei und «nahezu ein Nullrisiko hat, muss wieder in seine zentralen Grundrechte zurückversetzt werden», sagte Söder.