Vogelgrippe: weitere Verdachtsfälle im Landkreis Schwandorf

Mitteilung der Landratsamtes Schwandorf

Verdacht auf Vogelgrippe in weiteren Fällen :Krondorf, Nittenau und erneut die Höllohe betroffen

Nach der am 02.02.2017 in der Höllohe durchgeführten Keulungsaktion besteht der Verdacht des Ausbruchs der Wildvogel-Geflügelpest in weiteren drei Fällen im Landkreis. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen hat bei den drei verendeten Stockenten und einem Bläßhuhn in Krondorf, einem in Nittenau aufgefundenen Schwan und einer Wildente, die unmittelbar außerhalb der Höllohe tot aufgefunden wurde, Aviäre Influenzaviren des Subtyps H5 labordiagnostisch nachgewiesen.
Am 04.02.2017 ist der Verdacht auf Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Weitere Untersuchungen zur näheren Differenzierung, ob es sich wie in der Höllohe um die hochpathogene Form handelt, laufen derzeit am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald. Das Veterinäramt hat umgehend die erforderlichen Maßnahmen laut Geflügelpestverordnung ergriffen. Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete werden eingerichtet.
Als weitere Vorsichtsmaßnahmen bleiben für den gesamten Landkreis Schwandorf das verfügte Ausstellungsverbot und die Aufstallungspflicht in Kraft. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Geflügelhalter, die ihren Bestand noch nicht dem Veterinäramt gemeldet haben, dies schnellstmöglich nachholen sollen.
Auch Kleinbetriebe müssen gemäß einer Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Es bestehen Aufzeichnungspflichten über die Zahl der verendeten Tiere und über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand. Geflügelhaltungen dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass das Schuhwerk beim Betreten und Verlassen von Geflügelställen gewechselt wird. Beim Ein- oder Ausstallen von Geflügel sind Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen. Die Ställe sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern.

Es ist unerlässlich, den direkten und indirekten Kontakt (über Kot, Einstreu, Futter, etc.) von Hausgeflügel zu Wildvögeln zu vermeiden. Das vermehrte Auftreten von Todesfällen bei Geflügel und Wildvögeln ist dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 09431 471-231 oder -236 zu melden.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) und Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) nicht ohne Schutzhandschuhe zu berühren. Des Weiteren wird empfohlen, Hunde und Katzen nicht frei laufen zu lassen. Bei weiteren Fragen erteilt das Veterinäramt Auskünfte.

Hunde sollten beim Spazierengehen im Uferbereich angeleint werden. Jagende Hunde können Wildvögel aufschrecken und damit zu einer Virusverbreitung führen.
Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist nach derzeitigen Erkenntnissen und bei bestimmungsgemäßem Verzehr unbedenklich.