Geflügelpest- Einschränkungen im Landkreis Cham werden aufgehoben

Im Januar musste  im Stadtgebiet von Furth im Wald nach dem Ausbruch der Geflügelpest eine Sperrzone eingerichtet werden. Weil seitdem keine neuen Fälle registriert wurden, wird diese Sperrzone jetzt wieder aufgehoben. Damit entfallen die Beschränkungen für Geflügelhalter im betroffenen Gebiet wie die Aufstallungspflicht. Auch Veranstaltungen wie Geflügelmärkte oder -Ausstellungen sind wieder erlaubt, ebenso können Lebendgeflügel, Eier und Geflügelfleisch ab 26.02. wieder verkauft werden.

Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass weiterhin die Vorkehrungen zum Schutz vor Geflügelpest gelten. Um einer Verschleppung des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände vorzubeugen, sind weiterhin die mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Cham vom 29.10.2025 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 40 vom 31.10.2025) angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Dazu gehört die Sicherung der Stallungen und Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie die konsequente Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und vor allem Schuhwerk. Alle Geflügelhalter, auch solche mit kleinen Geflügelbeständen, müssen zudem zusätzliche Aufzeichnungen, z. B. über verendete Tiere oder die Legeleistung von Hühnern, führen.

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