Fundsachen werden jetzt in Neumarkt online versteigert

Die Stadt Neumarkt wird ab diesem Jahr die Fundfahrräder und auch andere Fundgegenstände online versteigern. Damit entfällt die bisher durchgeführte Fahrradversteigerung im Bauhof. Die Stadt setzt damit im Bereich Fundsachen erneut auf eine digitale Lösung. Schon seit eineinhalb Jahren gibt es das Online-Fundbüro der Stadt, dort können Bürger, die einen Gegenstand verloren haben, online prüfen, ob ihr verlorengegangener Gegenstand bereits abgegeben wurde. Fundgegenstände, die nicht abgeholt werden und die auch der Finder nach sechs Monaten nicht in Besitz nehmen will, versteigert die Stadt nun vom 12. bis 22. Juli über das Internet unter www.sonderauktionen.net online. Start der Aktion ist am 12.07.2018 um 17.00 Uhr. Schon seit 14. Juni können sich Interessierte auf www.sonderauktionen.net die zu versteigernden Gegenstände in Bild und Text ansehen.

In der Online-Versteigerung der Stadt kann man neben Fahrrädern auch einen Motorroller sowie auch diverse Schmucksachen und Uhren erwerben. Darüber hinaus kommen auch Musikinstrumente wie ein Flöte oder eine Ziehharmonika sowie Elektrogegenstände wie ein Fotoapparat und ein Diaprojektor zur Versteigerung. Die Registrierung und die Abgabe von Geboten auf dem Portal www.sonderauktionen.net ist für Bieter kostenlos. Die Bieter zahlen nur den Ersteigerungswert und ggf. Versandkosten. Die Auktion folgt im Prinzip einer Rückwärtsauktion. Das heißt, die Stadt legt für jeden angebotenen Artikel einen Startpreis, einen Mindestverkaufspreis und die Laufzeit der Auktion fest. Über die Laufzeit der Auktion verteilt fällt der Kaufpreis des Artikels in regelmäßigen Abständen vom Startpreis bis zum Mindestverkaufspreis. Der jeweils aktuelle Verkaufspreis eines Artikels wird dem Bieter angezeigt. Möchte ein Bieter diese Artikel zu dem genannten Kaufpreis erwerben, greift er einfach in dem Moment zu. Eine andere Möglichkeit ist es, als Bieter ein Gebot abzugeben und seinen Wunschpreis im Vorhinein festzusetzen. Sollte kein anderer vorher zuschlagen, das abgegebene Gebot überboten werden und der fallende Kaufpreis erreicht dieses Wunschpreisgebot, dann erhält dieser Bieter den Zuschlag.

Fundsachen werden grundsätzlich an den Verlierer ausgehändigt, wenn dieser sich meldet und den Besitz nachweisen kann. Dafür hat er sechs Monate Zeit. Geschieht dies nicht, dann kann der Finder Eigentümer der Fundsache werden, wenn er dies schon bei der Anzeige des Fundes entsprechend mit angegeben hat. Verzichtet der Finder auf den Fund, geht dieser Gegenstand ins Eigentum der Stadt über und die Stadt versteigert ihn. Die Möglichkeit der Onlineversteigerung soll künftig einmal im Jahr geboten werden. Dies gilt für Fahrräder, Wertsachen, Elektrogeräte oder auch Schmuck. Andere Fundsachen ohne Wert wie etwa Schlüssel und ähnliches werden vernichtet.

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