Euro-Richter entscheiden im Fall des Kelheimer Joggerin-Mörders

Der Europäische Gerichtshof fällt heute ein Urteil zur Sicherungsverwahrung. Geklagt hatte ein Sexualstraftäter aus dem Landkreis Regensburg. Er hatte vor 20 Jahren bei Kelheim eine Joggerin ermordet und war zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Anschließend kam er in Sicherungsverwahrung. Vom Freistaat Bayern wollte der Mörder dafür Schadensersatz, das Regensburger Landgericht wies die Klage aber ab. Der Anwalt des heute 38-Jährigen schaltete daher den Europäischen Gerichtshof ein.