Die neuen Corona-Regeln ab Montag zusammengefasst

In Bayern gilt vom kommenden Montag (12. April) an eine regelmäßige Corona-Testpflicht für alle Schüler. Zudem beschloss das Kabinett am Mittwoch eine Vereinheitlichung der Öffnungsregeln für den Handel: Auch Baumärkte und Blumenläden dürfen künftig nur in Abhängigkeit von der regionalen Sieben-Tage-Inzidenz öffnen. Andererseits gibt es Shopping-Möglichkeiten nun auch bei Inzidenzwerten über 100 – dann aber verbunden mit einer Testpflicht. Und: Bayern hat sich schonmal vorsorglich 2,5 Millionen Dosen des russischen Impfstoffs Sputnik V gesichert. Die wichtigsten Beschlüsse und weiteren Nachrichten aus der Kabinettssitzung im Überblick.

TESTPFLICHT AN SCHULEN: Für die Teilnahme am Präsenzunterricht in Bayerns Schulen ist nach den Osterferien ein Corona-Test verpflichtend – und zwar unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert. Schülerinnen und Schüler ebenso wie die Lehrkräfte müssen künftig vor der Teilnahme am Unterricht im Schulgebäude mindestens zwei Mal in der Woche ein negatives Testergebnis vorlegen. Bislang war eine Testpflicht nur in Regionen mit einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche geplant.

Künftig jedoch sollen alle Schülerinnen und Schüler zwei Mal in der Woche direkt in der Schule einen PCR-, Schnell- oder Selbsttest machen. Bei einem Wert von über 100 könne dies je nach Unterrichtsmodell sogar noch häufiger der Fall sein, erläuterte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Wer den Test verweigert oder in Quarantäne muss, erhält Distanzunterricht. Die Regelungen gelten analog auch für Lehrkräfte und anderes schulisches Personal.

NEUE REGELN FÜR DEN HANDEL: Für den Handel in Bayern gelten ab kommenden Montag teilweise neue Corona-Regeln. Die zwei zentralen Punkte: Auch in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 dürfen Geschäfte künftig für Terminshopping-Angebote öffnen – Bedingung ist dann allerdings die Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests. Konkret muss dann ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest vorgelegt werden.

Und: Für Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden und Buchhandlungen gelten künftig die gleichen Regeln wie für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs, unter anderem die Inzidenz-Grenzen für Öffnungen. Und auch für Schuhläden, die nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs öffnen durften, gelten dann wieder die nun vereinheitlichten Regelungen. Abgesehen davon bleibt es dabei: In Regionen mit einer Inzidenz unter 50 dürfen alle Geschäfte öffnen. Bei einem Wert zwischen 50 und 100 sind Terminshopping-Angebote ohne vorherige Testpflicht möglich.

LOCKERUNGEN UND MODELLPROJEKTE VERSCHOBEN: Angesichts der hohen Infektionszahlen hat die Staatsregierung mögliche Corona-Lockerungen und den Start der Modellprojekte für weitere Öffnungsschritte um mindestens zwei Wochen verschoben. Auch in Regionen, in denen wegen einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 oder 100 theoretisch weitere Öffnungen in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport möglich wären, können diese also frühestens ab dem 26. April erfolgen. Auch der Start von Modellprojekten für weitergehende Corona-Lockerungen, für die sich viele Kommunen beworben hatten, wird entsprechend verschoben. Und auch Modellprojekte in Theater-, Konzert- und Opernhäusern über dem Inzidenzwert 100 müssen weiter warten.

IMPFEN: Beim Thema Impfung drückt Bayern weiter aufs Tempo. Noch im April sollen Betriebsärzte die Angestellten von zehn großen Unternehmen durchimpfen. Mit der Zeit sollen alle approbierten Ärzte bis hin zu Zahnärzten die Möglichkeit bekommen, zu impfen. Seit dem Impfstart in den Praxen vergangene Woche seien fast 30 000 Spritzen verabreicht worden. «Wir verimpfen, was geht», versprach Söder.

SPUTNIK: Dafür sicherte sich Bayern noch vor einer möglichen EU-Zulassung Millionen Dosen des russischen Corona-Impfstoffs Sputnik V. Söder kündigte einen Vorvertrag mit einer Produktionsfirma im schwäbischen Illertissen über 2,5 Millionen Impfdosen für Bayern an.

EINREISE: Zudem kündigte Söder eine Ausnahme bei den Einreiseregeln für vollständig Geimpfte an: Wer beide Impfungen erhalten hat und ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen kann, soll nach der Einreise aus dem Ausland nach Bayern nicht mehr in Quarantäne müssen.

IMPFEN II: Das Gesundheitsministerium soll zudem prüfen, wo es noch Lockerungen für Geimpfte geben könnte, etwa bei Testpflichten.

LUCA-APP: Um Kontakte nach einer Infektion mit dem Coronavirus besser nachvollziehen zu können, will der Freistaat künftig die Luca-App nutzen. Bürgerinnen und Bürger können die App kostenlos auf ihre Handys laden und damit bei Lokalen oder Veranstaltungen einchecken. Tritt im Umfeld eine Infektion auf, kann das Gesundheitsamt die gefährdeten Besucher über die App ermitteln. Für andere sind die persönlichen Daten nicht einsehbar. In Nürnberg wird die Luca-App schon genutzt. Auch einige Bundesländer setzen die App zur Nachverfolgung von Kontakten ein, darunter Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Baden-Württemberg. Weitere Länder planen den Einsatz.

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