Einzelhändler begrüßen Gerichtsentscheidung zu 2G-Regel

Der Handelsverband Baden-Württemberg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) begrüßt, die 2G-Regel in Geschäften zu kippen. «Dieses Urteil darf für die Landesregierung nun jedoch nicht bedeuten, dass sie die Regeln für den Einzelhandel in der Alarmstufe I im Rahmen der neuen Corona-Verordnung verschärft», erklärte Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann am Dienstag in Stuttgart. Der Verband fordere, 2G und 3G im Einzelhandel wie in Bayern gänzlich abzuschaffen.

Der VGH in Mannheim hatte das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft. Die darin vorgesehene 2G-Regel werde mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, teilte der VGH mit. Damit gilt für den Einzelhandel vorläufig, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Corona-Test (3G) in Läden einkaufen dürfen.