Einreise Berufspendler: Effektive Hilfe für betroffene Betriebe

Seit dem 17. Februar 2021, 0 Uhr, durften laut Ministerium Grenzpendler und Grenzgänger aus den Virusmutantengebieten Tschechien und Tirol nur noch dann nach Deutschland einreisen, wenn sie eine systemrelevante Tätigkeit in einer ebensolchen Branche ausüben. Hierfür waren Ausnahmegenehmigungen vorzulegen. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Regensburg bot den Firmen kurzfristig Hilfen an, um die notwendigen Ausnahmegenehmigungen schnell und unbürokratisch besorgen zu können. Auf der Landkreis-Homepage wurde das Formular zum Download hinterlegt, die Öffentlichkeit hierüber informiert und zusätzlich vom Team der Wirtschaftsförderung ein Sondernewsletter an die Betriebe versandt.

 Die Zwischenbilanz zum 4. März: 58 Firmen haben bisher einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt. Davon wurden insgesamt 355 Bescheinigungen an Berufspendler ausgestellt, die beantragten Ausnahmegenehmigungen also erteilt. 17 Anträge wurden zuständigkeitshalber an andere Behörden weitergeleitet.

Hinweis: Anträge auf Ausnahmegenehmigungen können weiterhin gestellt werden. Dazu muss das auf der Landkreis-Homepage unter Corona hinterlegte Formular ausgefüllt und per mail an wirtschaft@lra-regensburg.de geschickt werden. Nach Prüfung werden die Bescheinigungen unterschrieben und eingescannt per Mail an die Betriebe direkt zurückgesandt.