Ein Jahr Bewährung für Nittenauer Todesschützen

Mit einem Jahr auf Bewährung hat das Landgericht Amberg heute den tödlichen Schuss auf einen Auto-Beifahrer bei Nittenau geahndet. Der Schütze zahlt außerdem 20.000 Euro an die Eltern des Opfer und 10.000 Euro an einen Hospizverein. Er habe seine Pflichten als Leiter einer Drückjagd verletzt und sei daher schuldig der fahrlässigen Tötung, so das Gericht. Eine Kugel aus dem Gewehr des 46-Jährigen hatte erst eine Wildsau getroffen und dann den Beifahrer in einem Auto auf der nahen B16.