Doppelmord an Kindern: Urteil gegen Vater rechtskräftig

Nach der Verurteilung eines Mannes in Regensburg wegen Mordes an seinen beiden Kindern hat die Verteidigung ihren Revisionsantrag zurückgezogen. Das Urteil sei somit rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Landgerichtes am Montag. Der 37 Jahre alte Vater der Kinder war in der vorvergangenen Woche zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Strafkammer sah die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe als verwirklicht an. Die Verteidigung hatte auf eine 14-jährige Haftstrafe wegen Totschlags plädiert und nach dem Urteil zunächst Revision beantragt.

Der Vater hatte gestanden, seine Kinder – acht und sechs Jahre alt – im Mai 2020 gefesselt und dann erwürgt zu haben. Sohn und Tochter ließen sich bereitwillig fesseln, weil ihnen der Vater gesagt hatte, er spiele einen Polizisten. Der Deutsch-Serbe lebte getrennt von der Mutter der Kinder im niederbayerischen Schwarzach. Nach der Tat unternahm er einen Suizidversuch.

Am Ende seiner Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter eindringlich an den Vater appelliert, das Urteil zu akzeptieren, damit die durch die Tat psychisch schwer angeschlagene Mutter der Kinder und die Angehörigen zur Ruhe kommen könnten. Zumal das Urteil eine Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren möglich mache und die Verteidigung 14 Jahre Haft gefordert hatte – was zeitlich also kaum ein Unterschied sei, so der Vorsitzende Richter.

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