Diebischer Postzusteller vom Amtsgericht Straubing verurteilt

Wegen Unterschlagung hat das Amtsgericht Straubing einen Postzusteller zu 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Der 21-Jährige hatte hunderte Sendungen eines regionalen Briefdienstes bei sich zu Hause gehortet. Darunter auch zahlreiche Briefe mit Bier- und Hendlmarken für das letzte Gäubodenfest, Wert über 2.400 Euro. Wo diese Marken geblieben sind, ist unklar. Das Gericht konnte dem Angeklagten nicht beweisen, dass er sie selber eingelöst oder weiterverkauft hatte.