Bewährung für Deggendorfer Kindstötung

(dpa/lby) – Nach dem Tod eines Neugeborenen in Niederbayern ist eine Erntehelferin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Deggendorf sprach die 24-Jährige am Donnerstag der fahrlässigen Tötung schuldig. Die Angeklagte aus Polen hatte im vergangenen Sommer auf der Toilette ihrer Unterkunft bei Plattling einen lebensfähigen Jungen auf die Welt gebracht. In der Kloschüssel war das Neugeborene dann erstickt. „Es gibt keine Anhaltspunkte für ein aktives Handeln der Angeklagten“, begründete die Vorsitzende Richterin, Gisela Schwack, ihre Entscheidung. Die Leiche des Jungen hatte die Mutter auf einem Rübenacker des Betriebshofes verscharrt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassung gefordert.