Diese Woche gelten in Bayern noch die aktuellen Corona-Maßnahmen. Ab dem 2. April entfällt die Frist laut dem Bundesinfektionsschutzgesetz, danach fallen auch bei uns alle Corona-Regeln. Diese Regeln gelten diese Woche noch in den verschiedenen Bereichen:
Arbeit
Aktuell gibt es keine verpflichtenden Maßnahmen mehr, Arbeitgeber müssen die Gefahren durch das Virus selbst einschätzen und eigenverantwortlich Hygienekonzepte erstellen. Davor musste der Arbeitgeber noch mindestens zweimal wöchentlich Corona-Tests anbieten und es galt eine Maskenpflicht überall dort, wo keine Mindestabstände eingehalten werden konnten. Auch war der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Das alles gilt nicht mehr.
In Pflegeberufen gilt nach wie vor eine Test-Pflicht. Geimpfte und Genesene Beschäftigte in der Pflege müssen sich zwei Mal pro Woche testen, Ungeimpfte oder -genesene jeden Tag.
Schulen
In Grund- und Förderschulen müssen Schüler keine Maske mehr am Platz tragen. Ab heute gilt das gleiche auch 5. und 6.-Klässler. In den Schulen und Kitas wird nach wie vor regelmäßig getestet.
Einkaufen
Alle Geschäfte in Bayern sind uneingeschränkt geöffnet. Sie dürfen also unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus überall einkaufen. In den Geschäften gilt nach wie vor die FFP2-Maskenpflicht.
Freizeit
Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Außerdem entfallen alle Kapazitäts- und Personenobergrenzen bei Veranstaltungen. In Clubs und Discotheken gilt die 2G plus-Regelung, bei Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien 2G. Ins Restaurant, zum Friseur oder zu anderen körpernahen Dienstleistungen kommen Sie nach wie vor mit 3G. Außerdem sind Volksfeste und Jahrmärkte wieder erlaubt.