Corona-Regeln in Bayern bleiben noch – Keine Masken an Grundschulen

In Bayern bleibt es bis zum 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht auch in Schulen oder im Handel – mit einer Ausnahme: In Grund- und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht ab kommenden Montag (21.3.), eine Woche später (ab dem 28.3.) auch in den 5. und 6. Klassen. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) anschließend mitteilte. Der Freistaat nutzt damit – außer eben bei den Grundschülern und in den 5. und 6. Klassen – eine Übergangsfrist für viele bestehende Corona-Regeln, wie sie im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen ist. Im Handel und anderswo gilt bei Maskenpflicht auch weiterhin der Standard FFP.