Corona-Maßnahmen nach Überschreitung des Inzidenzwertes 200

Am 06.12.2020 gab das RKI für den Landkreis Neumarkt i.d.OPf. eine 7-Tage-Inzidenz auf 100.000 Einwohner von 228,9 Infektionen mit SARS-CoV-2 an. Damit wurde erstmals die Schwelle von 200 Infektionen innerhalb von sieben Tagen auf 100.000 Einwohner überschritten. Das heißt, dass seit heute weitere verschärfte Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Neumarkt gelten:

Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte sind untersagt.

An allen Schulen, mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie der Abschlussklassen ist ab der Jahrgangsstufe acht durch geeignete Maßnahmen wie insbesondere durch Wechselunterricht sicherzustellen, dass auch im Unterricht zwischen allen Schülern und Lehrkräften ein Mindestabstand von 1,5 m durchgehend eingehalten werden kann. Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterreicht in Präsenzform ist untersagt.

Der Konsum von Alkohol auf zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten ist ganztägig untersagt.
Als stark frequentierte Begegnungsflächen gelten im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. der Marktplatz in Freystadt; in Neumarkt die Marktstraße (Untere Marktstraße ausgehende vom Unteren Tor, einschließlich Rathausplatz, und Obere Marktstraße bis zur Einmündung in die Badstraße, die Bahnhofstraße; ausgehend von der Kreuzung mit der Ringstraße/Badstraße bis zum Bahnhof (einschließlich Bahnhofsvorplatz), die Klostergasse; ausgehend vom Rathausplatz bis zum Klostertor und in Parsberg die Dr.-Boecale-Straße/ Marktstraße (von der Einmündung Lindlbergstraße/Hohenfelser Straße bis zur Kreuzung Lupburger Straße/Alte Seer Straße), die Dr.-Schrettenbrunner-Straße ab der Kreuzung mit der Marktstraße bis zur Einmündung der Zufahrt zum Rewe-Markt Dr.-Schrettenbrunner-Straße 7 sowie Zum Mallersdorfer Grund (zwischen Hohenfelser Straße und Dr. Boecale-Straße. Das Landratsamt weist darauf hin, dass an diesen Orten nach wie vor auch die Pflicht des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes gilt.

Zusätzlich ergeht die dringende Empfehlung an alle Schüler, auch auf den Vorplätzen vor Schulen und auf den Wegen von und zur Schule Masken zu tragen, wenn sich ein Abstand von 1,5m zu anderen Schülern nicht wahren lässt.