Corona-Maskenpflicht im bayerischen Landtag bis Ende Juli verlängert

Trotz der in München stark gesunkenen Corona-Zahlen gilt die Maskenpflicht im bayerischen Landtag noch mindestens bis Ende Juli. «Auch wenn die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus erfreulicherweise sinkt und auch mehr Menschen geimpft sind: Diesen Erfolg in der Pandemiebekämpfung dürfen wir nicht gefährden», sagte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) am Mittwoch in München. Eine Quarantäne des Parlaments müsse «unter allen Umständen« vermieden werden, weshalb die aktuelle Regelung auch auf Anraten von Experten verlängert worden sei.

Die Maskenregelung im Landtag sieht auch am Platz im Plenarsaal mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz verpflichtend vor. Nur am Rednerpult darf die Maske abgesetzt werden. Wer sich durch das Gebäude bewegt, muss eine FFP2-Maske tragen. Personen, die durch ein Attest vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen sind, dürfen nur mit einem aktuellen negativen Corona-Test an den Sitzungen teilnehmen oder das Gebäude betreten.