Corona: Gesundheitsamt im Landkreis Kelheim unterstützt landwirtschaftliche Betriebe

Das Gesundheitsamt des Landkreises Kelheim steht landwirtschaftlichen Betrieben vor dem Hintergrund des Pandemiegeschehens auch heuer beratend zur Verfügung.

Vor allem im Hinblick auf die derzeit vorherrschende Omikron-Variante und abhängig vom Impfstatus der Arbeitskräfte bzw. der Saisonarbeiter ergeben sich einige Änderungen im Vergleich zum Vorjahr:

·       Das Gesundheitsamt benötigt 14 Tage vor der Einreise die Daten der Saisonarbeiter.

·       Eingereiste, ungeimpfte Personen dürfen nur beschäftigt werden, wenn eine PCR- oder PoC-PCR-Testung bestätigt, dass eine Infektion mit dem Coronavirus nicht vorliegt. Diese Testung darf höchstens 48 Stunden vor Beschäftigungsbeginn vorgenommen werden. Das Gesundheitsamt empfiehlt eine Testung im Vorfeld der Reise.

·       Es ist durchaus möglich, dass abhängig vom Zeitpunkt des Corona-Tests zum Zweck der Einreise, vor Beschäftigungsbeginn eine erneute Testung erforderlich sein kann.

·       Für ungeimpfte Arbeitskräfte besteht die Möglichkeit, sich im Landkreis Kelheim impfen zu lassen.

 

Das Gesundheitsamt rät, zeitnah eine ausreichende Anzahl an Corona-Tests zu beschaffen. Testergebnisse von ungeimpften Personen sollen aufbewahrt werden, sodass diese auf Nachfrage vorgelegt werden können.

Die landwirtschaftlichen Betriebe haben hierzu bereits einen Hygieneleitfaden erhalten.

Sollten sich noch Fragen ergeben, können sich Betroffene unter saisonarbeitskraefte@landkreis-kelheim.de melden oder die Homepage des Landratsamtes aufrufen: www.landkreis-kelheim.de/amt-service/coronavirus