Corona-Beschlüsse – das erwartet uns in Niederbayern und der Oberpfalz

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat angesichts der Öffnungsschritte von Bund und Ländern im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu Vorsicht gemahnt. «Wahr ist, was hier beschlossen wurde, sind schon sehr große Schritte», sagte er in der Nacht auf heute nach der Bund-Länder-Runde in Berlin. Der März werde ein Übergangsmonat. «Es kann sich zum Guten, aber auch zum Schlechten entwickeln», sagte Söder.

Bereits heute könnte das bayerische Kabinett die in Berlin beschlossenen Maßnahmen - darunter ein Stufenplan zur Öffnung des gesellschaftlichen Lebens - umsetzen.

Die Beschlüsse im Überblick:

Gültig ab 08.03. (Montag)

-Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz sollen nach den bereits geöffneten Garten- und Baumärkten, Friseuren und Kosmetikstudios auch Buchhandlungen wieder aufsperren können.

-Außerdem soll auch kontaktfreier Sport im Freien alleine oder zu zweit in Gegenden möglich werden, wo die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert 100 nicht übersteigt. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) wird Einzelheiten zur Umsetzung der Teststrategie in Schulen nennen.

-Weitere Öffnungsschritte in solchen Gegenden umfassen neben Terminshopping-Angeboten im Einzelhandel auch Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten für Besucher mit Terminbuchung. Eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 aber über 50 haben heute laut Robert Koch-Institut acht der 22 Landkreise und kreisfreien Städte in Niederbayern und der Oberpfalz.

-In Gegenden mit einer Inzidenz von weniger als 50 sollen alle Einzelhändler unter strengen Einlassbeschränkungen für Kunden wieder öffnen können. Auch das gemeinsame Sporttreiben ist dort ab Montag wieder für zehn Personen gleichzeitig erlaubt. Museen und Zoos können dort sogar ohne Terminbuchung der Besucher öffnen. Das würde heute für drei Landkreise und kreisfreie Städte in Niederbayern (Kreis Kelheim, Stadt und Kreis Landshut) zutreffen, in der Oberpfalz für keinen.

-Ab Montag werden wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 sind auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten - mit zusammen maximal zehn Personen - möglich (trifft aktuell auf keinen Landkreis in Niederbayern und der Oberpfalz zu). Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen. Bisher darf sich ein Hausstand mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes treffen.

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Bund und Länder sehen in ihrem Beschluss fünf Öffnungsschritte vor
 
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