Chamer Wirtin wegen Ballermann-Party vor Gericht

Eine Gastwirtin aus der Oberpfalz muss sich heute vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Die Frau aus Cham hatte letztes Jahr eine Veranstaltung als „Ballermann-Party“ beworben. Den Begriff hatte sich aber ein Ehepaar rechtlich schützen lassen. Es wollte von der Chamer Gastwirtin 750 Euro pauschal und 1 Euro 50 pro Partygast. Die Wirtin wollte nicht zahlen, wurde aber vom Landgericht München dazu verurteilt. Dagegen legte sie Berufung ein, die heute am Oberlandesgericht verhandelt wird.