Cham: Wer will Jugendschöffe werden?

Das Amt für Jugend und Familie Cham beim Landratsamt Cham ist beauftragt, dem Amtsgericht Cham geeignete Personen für die Ausübung des Amts als Jugendschöffe bei der Jugendkammer des Landgerichts Regensburg sowie beim Jugendschöffengericht Cham vorzuschlagen. Über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Cham. Bewerbungen für das Amt als Jugendschöffe sind bei der Wohnsitzgemeinde bis 12. Januar 2018 einzureichen.

 

Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils. Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Sie müssen bei Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 70 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Landkreis Cham wohnen. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet sind, können nicht berufen werden.

 

Das Schöffenamt in Bayern

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

Die Wahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 werden im Laufe des Jahres 2018 stattfinden. Die Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.

Die Gemeinden und Jugendhilfeausschüsse können das Formular für die Schöffenvorschlagsliste und die Jugendschöffenvorschlagslisten nebst Ausfüllanleitung abrufen.

 

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