Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Demo-Verbot ab

Das Verbot einer für Samstagmittag in Weil am Rhein geplanten «Querdenken»-Versammlung bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen am Morgen eingereichten Eilantrag der Initiatoren ab, wie ein Sprecher sagte. Details zur Begründung lagen zunächst nicht vor.

Die Stadt Weil am Rhein unmittelbar im Dreiländereck Deutschland-Schweiz-Frankreich hatte die Demo untersagt aus Angst, das Virus könne sich bei der Großveranstaltung verbreiten und die Lage im besonders vom Virus heimgesuchten Landkreis Lörrach verschärfen. Das Verwaltungsgericht Freiburg und der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatten das Verbot ebenfalls bestätigt.