Bundesverfassungsgericht: Keine Befangenheit im Corona-Verfahren

Das Bundesverfassungsgericht hat Befangenheitsvorwürfe im Zusammenhang mit der Corona-Notbremse wegen eines Abendessens mit Mitgliedern der Bundesregierung dementiert. Ein Ablehnungsgesuch gegen Gerichtspräsident Stephan Harbarth und die Richterin Susanne Baer wurde nach Angaben vom Montag als unbegründet zurückgewiesen. (Az. 1 BvR 781/21, Beschluss vom 12. Oktober 2021)

Das Treffen in Berlin hatte am 30. Juni stattgefunden. An dem Abendessen mit der Kanzlerin nahmen alle 16 Verfassungsrichterinnen und -richter und die meisten Bundesministerinnen und -minister teil, wie in der Regierungsantwort auf eine frühere AfD-Anfrage steht.

Das Ablehnungsgesuch hatte laut „Welt am Sonntag“ der Berliner Anwalt Niko Härting gestellt, der nach eigenen Angaben ein Verfahren für Abgeordnete der Freien Wähler vor dem Verfassungsgericht führt. Er schrieb Ende September auf Twitter, Harbarth habe Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) Gelegenheit gegeben, die Bundes-Notbremse zu erläutern. Auch Baer habe zum Thema gesprochen. Gleichzeitig wolle das Gericht auf eine Verhandlung zur Notbremse verzichten. Dies wecke Zweifel an der Unvoreingenommenheit. Das Gericht hatte mitgeteilt, voraussichtlich schriftlich zu entscheiden, damit es schneller gehe.

Das Gericht erklärte: „Treffen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung als solche, damit auch das hier fragliche Treffen vom 30. Juni 2021, sind ein zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeigneter Grund.“ Dass Harbarth an der Auswahl des Themas „Entscheidung unter Unsicherheiten“ ohne inhaltliche Positionierung, wie damit rechtlich umzugehen sei, beteiligt gewesen sei, spreche nicht für eine möglicherweise fehlende Unvoreingenommenheit. Auch habe sich Lambrecht nicht zu konkret anhängigen Verfahren geäußert.

Wegen des Treffens hatte auch schon die AfD den Richtern Befangenheit vorgeworfen – in einem Verfahren zu Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Thüringen-Wahl. Das Gericht hatte diesen Antrag im Juli mit der Begründung zurückgewiesen, die regelmäßigen Treffen seien Ausdruck des Respekts zwischen den Verfassungsorganen. Das Gericht sei permanent mit Verfahren befasst, die das Handeln der Regierung beträfen. Würde ein Treffen Zweifel an der Unvoreingenommenheit begründen, wäre ein Austausch unmöglich. Ein solches Misstrauen widerspreche auch „dem grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild des Verfassungsrichters“. (dpa)