Der Betriebsrat der A.T.U.-Filiale in Schwandorf hat heute vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht eine Schlappe einstecken müssen. Die Schwandorfer wollen eigenständiger Betriebsrat bleiben, obwohl seit zwei Jahren ein Gesamt-betriebsrat alle 530 A.T.U.-Filialen vertritt. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat den Antrag der Schwandorfer heute als unzulässig abgewiesen. Aber: Das hatte rein verfahrenstechnische Gründe. Die Klage kann daher nach charivari-Informationen komplett neu eingereicht und auf den Instanzenweg gebracht werden.
Bundesarbeitsgericht entscheidet gegen Schwandorfer A.T.U-Betriebsrat