Böllerverbot an Silvester im Landkreis Neumarkt

Gutes neues Jahr! Happy New Year! Willkommen 2021! Ja, so wird es in ein paar Stunden klingen und sonst – hören wir nicht viel. Denn der Jahreswechel wird größtenteils ohne Böller und Feuerwerk stattfinden. Auch im Landkreis Neumarkt. Es gibt Zonen, in denen Feuerwerkskörper nicht einmal in der Tüte erlaubt sind. Die Neumarkter Innenstadt, der Münsterplatz, sind beliebte Plätze, um Korken und Raketen knallen zu lassen. Heuer gilt der Platz, so wie viele weitere Teile der Stadt, als Verbotszone.

Berching: Reichenauplatz, Pettenkoferplatz, Bahnhofstraße, St.-Lorenz-Straße, Johannesbrück.

Berngau: Dorfplatz „Am Plan“.

Breitenbrunn: Breitenegger Weg zwischen der Einmündung der Hoffeldstraße bis zum Kastanienweg, einschließlich Burgruine und Kapelle Breitenegg.

Hohenfels: Marktplatz.

Neumarkt: Untere Marktstraße ausgehend vom Unteren Tor (einschließlich Rathausplatz) und Obere Marktstraße bis zur Einmündung in die Badstraße, Münsterplatz, Residenzplatz, Rathausplatz, Hallertorstraße von der Einmündung Heugasse bis zum Rathausplatz, Grünbaumwirtsgasse von der Einmündung Heugasse bis zum Rathausplatz, Bahnhofstraße von der Kreuzung mit der Ringstraße/ Badstraße bis zum Bahnhof, Bahnhofsvorplatz, Platz nördlich des Anwesens Bahnhofstraße 3, Klostergasse vom Rathausplatz bis zum Klostertor, Theo-Betz-Platz, Gelände der Burg Wolfstein sowie die Zufahrtsstraße und daran angrenzende Parkplätze, Aussichtspunkt „Krähentisch“ mit angrenzender Wiese, Schafhofstraße und Kantstraße sowie der Parkplatz gegenüber dem Berghotel Sammüller, Klosterkirche Mariahilf und die Zufahrtsstraßen auf einer Länge von 200 Metern, Am Höhenberg, Wiesen und Wege nördlich des Beckenhofer Weges ab B299 Richtung Norden bis zum Waldrand.

Pilsach: Hauptstraße zwischen Einmündung in die B299 und Kreuzung mit der Raiffeisenstraße.

Velburg: Stadtplatz.

Die Gemeinden können noch weitere Zonen festlegen. In Parsberg galt schon vorher ein Böllerverbot im Umgriff um die Burganlage und die Kirche.