Bistum Regensburg übernimmt gelockertes Arbeitsrecht

Auch das Bistum Regensburg übernimmt die beschlossene Lockerung des kirchlichen Arbeitsrechtes. Bischof Rudolf Voderholzer wird sie im ersten Quartal 2023 in Kraft setzten. Das hat das Bistum heute mitgeteilt, als letzte bayerische Diözese. Die neue Grundordnung legt fest, dass die private Lebensgestaltung den Arbeitgeber nicht interssieren darf, das gilt besonders für Beziehungen und die Intimsphäre. Wer dagegen aus der katholischen Kirche ausgetreten oder sogar kirchenfeindlich ist, der darf wie bisher gekündigt oder gar nicht erst eingestellt werden.

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