BGH: Kein Anspruch auf Entschädigung wegen Corona-Lockdowns

Betroffene der Corona-Lockdowns haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für Einnahmeausfälle. Die Karlsruher Richter wiesen in einem Pilotverfahren die Klage eines Gastronomen gegen das Land Brandenburg ab. Hilfeleistungen für schwer getroffene Bereiche durch Corona seien keine Aufgabe der Staatshaftung, hieß es. Aus dem Sozialstaatsprinzip folge nur eine Pflicht zu innerstaatlichem Ausgleich. Dieser sei der Staat durch Hilfsprogramme nachgekommen.