Bezirketag fordert in Regensburg Ergänzungen im Psychiatrie-Gesetz

Regensburg (dpa/lby) – Der Bayerische Bezirketag fordert eine Überarbeitung des geplanten Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG). Der ursprüngliche Gesetzesentwurf von Anfang April war auf heftige Kritik von Opposition und Sozialverbänden gestoßen und drei Wochen später von der Staatsregierung entschärft worden. Der
neue Entwurf, der Mitte Juni vorgelegt werden soll, müsse noch um einige Details ergänzt werden, sagte Bezirketagspräsident Josef Mederer am Mittwoch in Regensburg.

Die Staatsregierung hatte angesichts der Kritik unter anderem auf die Einführung einer Zentraldatei zur Erfassung sämtlicher in der Psychiatrie untergebrachter Patienten verzichtet. Dem Bezirketag nach soll die Polizei künftig nur dann über die Entlassung eines Patienten informiert werden, wenn dieser zuvor auch von der Polizei vorläufig
in der Psychiatrie untergebracht wurde – damit die Beamten die Akte schließen können, sagte Mederer. Zudem fordert der Bezirketag eine Präambel im Gesetz, die dessen Ziele und Anwendungsbereiche erläutert.

Das Gesetz müsse das Ziel der Heilung haben, nicht der Gefahrenabwehr, bekräftigte Mederer. Denn: „Heilung ist die beste Gefahrenabwehr.“ Dieses Anliegen sei in der vor gut zwei Wochen vorgestellten, entschärften Version des Gesetzes bereits berücksichtigt worden. Psychisch Kranke dürften nicht stigmatisiert werden, indem man sie wie Straftäter behandele.

In dem Gesetzesentwurf war ursprünglich unter anderem eine Unterbringungsdatei vorgesehen, in der die persönlichen Daten der Patienten für fünf Jahre gespeichert und unter bestimmten Umständen auch der Polizei zur Verfügung gestellt werden sollten. Als Träger psychiatrischer Versorgungskliniken sind die Bezirke von der Gesetzesnovelle besonders betroffen. (dpa)