Bewährungsstrafe für Ex-Bürgermeister von Wenzenbach

Er habe nicht vorsätzlich gehandelt, beteuert der frühere Bürgermeister von Wenzenbach vor Gericht. Doch das Amtsgericht Regensburg glaubt ihm nicht. Der Angeklagte sei keineswegs blauäugig und unwissend gewesen.

Die Veruntreuung von Geldern muss der frühere Bürgermeister von Wenzenbach in der Oberpfalz mit einem Jahr Haft auf Bewährung büßen. Das Amtsgericht Regensburg sprach den Mann am Freitag der Untreue in drei besonders schweren Fällen schuldig. Das Gericht verhängte auch eine Geldauflage von 5000 Euro, die der
Angeklagte an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neben der Geldauflage eineinhalb Jahre Haftauf Bewährung gefordert hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt und argumentiert, der Angeklagte habe nicht vorsätzlich gehandelt.

Der Ex-Bürgermeister war ursprünglich wegen Untreue in vier besonders schweren Fällen angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, gemeinsam mit seinem Kämmerer rund 80 000 Euro veruntreut zu haben. Laut Anklage
ging es dabei um die Auszahlung von Geld für nicht genommene Urlaubstage sowie um nicht korrekt abgeführte Lohnsteuer.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zum Prozessauftakt zwar grundsätzlich eingeräumt. Er gab aber an, er habe sich voll und ganz auf seinen Kämmerer verlassen. Dieser war bereits Ende Juni zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss der Kämmerer 10 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Der frühere Bürgermeister habe sich als „blauäugig und unwissend“, hinstellen wollen, hieß es in der  Urteilsbegründung. Dabei hätten er und sein Kämmerer gemeinsam gehandelt. Der Vertreter der
Staatsanwaltschaft nannte es „nicht nachvollziehbar“, dass der Angeklagte zu Protokoll gab, damals nicht verstanden und gewusst zu haben, was er unterschrieben habe: „Sie haben die Augen verschlossen und Gesetze interessierten Sie nicht.“