(dpa) Für den schwunghaften Handel mit gefälschten Gemälden berühmter Künstler ist ein Mann aus Niederbayern zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Regensburg sprach den 62-Jährigen am Dienstag des gewerbsmäßigen schweren Betrugs in vier Fällen schuldig. Zudem ordnete die Kammer als Auflage eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von mehr als 367.000 Euro an. Diese muss der gelernte Zahntechniker aus Straubing innerhalb von drei Jahren an die Geschädigten zahlen.
Bewährung für Straubinger Kunstfälscher