Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt geplantes Gewerbegebiet bei Teublitz

Jubel beim Landesbund für Vogelschutz LBV und anderen Umwelt-Organisationen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ein geplantes Gewerbegebiet an der A 93 bei Teublitz im Landkreis Schwandorf gekippt. Die Richter erklärten den Bebauungsplan für ungültig, meldet der LBV. Er hatte gegen das Projekt geklagt und dafür seltene Tier- und Pflanzenarten ins Feld geführt. Das betroffene Waldstück wird von den Staatsforsten bewirtschaftet.