Bayer. Gerichtshof läßt Corona-Verordnung weiter zu

Die bayerische Corona-Verordnung mit weitreichenden Einschränkungen und Auflagen zur Eindämmung des Coronavirus bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung ab, die Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Laut Mitteilung des Gerichts ist es aber offen, wie die Entscheidung im Hauptverfahren ausgeht: Bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen überschlägigen Prüfung könne «weder von offensichtlichen Erfolgsaussichten noch von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit» des Hauptantrags im Popularklageverfahren ausgegangen werden.

In der Verordnung sind quasi sämtliche Anti-Corona-Maßnahmen in Bayern geregelt, darunter die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, die nächtliche Ausgangssperre sowie der aktuelle Lockdown mit Geschäfts-, Schul- und Kita-Schließungen. Die weitreichenden Maßnahmen, auch der Lockdown, sind zunächst bis 10. Januar befristet. Allerdings deutete sich zuletzt eine Verlängerung der meisten Maßnahmen an. Bund und Länder wollen darüber am 5. Januar beraten.