Ballermann-Urteil gegen Chamer Wirtin vertagt

Das Urteil im sogenannten Ballermann-Prozess gegen eine Disco-Betreiberin aus Cham ist vertagt worden. Es soll am 27.September verkündet werden, teilte das Oberlandesgericht München heute mit. Dort war die Chamerin verklagt worden, weil sie mit dem Begriff „Ballermann“ geworben hatte. Der ist rechtlich geschützt. Die Richter wollen jetzt prüfen, ob „Ballermann“ nicht längst zur Alltagssprache gehört. Dann müsste die Klage der Rechte-Inhaber eventuell abgewiesen werden, die Disco-Betreiberin bräuchte ihnen keine Lizenz-Gebühren zahlen.