Im „Ballermann-Prozess“ gegen eine Discobetreiberin aus Cham soll heute das Urteil fallen. Die Gastwirtin hatte letztes Jahr eine Veranstaltung als „Ballermann-Party“ beworben. Den Begriff hatte sich aber ein Ehepaar rechtlich schützen lassen. Es wollte von der Chamer Gastwirtin 750 Euro pauschal und 1 Euro 50 pro Partygast. Die Wirtin wollte nicht zahlen, wurde aber vom Landgericht München dazu verurteilt. Dagegen legte sie Berufung ein, über die das Oberlandesgericht heute entscheiden will.
Ballermann-Urteil gegen Chamer Wirtin erwartet