Wo und mit wie vielen Leuten darf ich an Silvester ins neue Jahr starten, ohne gegen die aktuellen Corona-Regeln zu verstoßen? Das Landratsamt Neumarkt hat das jetzt hier für die Stadt und den Landkreis bekannt gegeben.
Es gilt im Zeitraum vom 31.12.2021, 15.00 Uhr, bis 01.01.2022, 9.00 Uhr ein Verbot von Ansammlungen von mehr als 10 Personen für folgende öffentliche publikumsträchtige Plätze und ihrem weiteren Umfeld im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.
In der großen Kreisstadt Neumarkt in der Oberpfalz:
- Marktstraße: Untere Marktstraße ausgehend vom Unteren Tor (einschließlich Rathausplatz) und Obere Marktstraße bis zur Einmündung in die Badstraße
- Münsterplatz
- Rathausplatz
- Hallertorstraße; ausgehend von der Einmündung Heugasse bis zum Rathausplatz
- Grünbaumwirtsgasse; ausgehend von der Einmündung Heugasse bis zum Rathausplatz
- Bahnhofstraße; ausgehend von der Kreuzung mit der Ringstraße/ Badstraße bis zum Bahnhof (einschließlich Bahnhofsvorplatz), einschließlich Platz nördlich des Anwesens Bahnhofstraße 3
- Klostergasse; ausgehend vom Rathausplatz bis zum Klostertor
- Theo-Betz-Platz
- Burg Wolfstein und Umfeld „Krähentisch“
- Schafhofstraße zwischen Bürgermeister-Auhuber-Straße und Anwesen Schafhofstraße 39
- Schafhofstraße und Kantstraße
- Am Mariahilfberg
- Am Höhenberg
- Nördlich Beckenhofer Weg
- Residenzplatz und Hofplan
In der Stadt Parsberg:
- Die Stadtmitte (Dr.-Boecale-Straße, Marktstraße, Dr.-Schrettenbrunner-Straße)
In der Stadt Velburg:
- Stadtplatz