Alle aktuellen Anti-Corona-Maßnahmen für Bayern im Überblick

In bayerischen Regionen mit hohen Corona-Zahlen gelten künftig strikte Beschränkungen für private Kontakte, zudem wird die Maskenpflicht in den betroffenen Städten und Landkreisen deutlich ausgeweitet. Eine entsprechende Verschärfung der bayerischen Anti-Corona-Maßnahmen hat das Kabinett am Donnerstag (15.10.) beschlossen, dies tritt am Samstag (17.10.) in Kraft. Mit dem Maßnahmenkatalog, der von den Kommunen verpflichtend umgesetzt werden muss, geht Bayern zum Teil deutlich über einen Bund-Länder-Beschluss vom Mittwoch hinaus.

«Es gibt keinen Anlass zu Panik in Deutschland, aber zu ernster und großer Sorge», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung. Wenn man jetzt nicht konsequent handle, rücke man einem Lockdown immer näher. «Wir wollen das nicht – aber wir müssen eine Menge noch tun, um das zu verhindern», mahnte er. Deshalb gehe Bayern über den Bund-Länder-Beschluss hinaus. «Corona ist kein Krieg, sondern eine Geduldssache, eine echte Geduldssache», betonte Söder.

Die neuen Anti-Corona-Maßnahmen und weitere Themen im Überblick:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Schon bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer Region dürfen sich dort nur noch zwei Hausstände oder maximal 10 Personen treffen. Bei einer sogenannten Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 dürfen sich nur noch zwei Hausstände oder maximal fünf Personen treffen.

Am Donnerstag lagen rund zwei Dutzend bayerische Städte und Landkreise über dem Wert von 35. «Das wächst alles», sagte Söder.

MASKENPFLICHT: Bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer Region müssen überall dort Masken getragen werden, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen. Eine Maskenpflicht gilt dann etwa in Fußgängerzonen, auf Marktplätzen, in allen öffentlichen Gebäuden, an Hochschulen auch in Vorlesungen, aber auch auf Begegnungs- und Verkehrsflächen wie etwa in Fahrstühlen und in Eingangsbereichen von Hochhäusern. Außerdem müssen Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen, in Kinos und Kulturstätten. Zudem gelte eine Maskenpflicht dann auch «am Arbeitsplatz dort, wo kein Abstandhalten möglich ist, insbesondere bei Begegnungsflächen, in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen», betonte der Ministerpräsident.

Und: Die Maskenpflicht gilt bei Überschreiten des 35er-Werts künftig quasi automatisch auch im Schulunterricht ab der fünften Klasse, beziehungsweise bei Überschreiten des 50er-Werts auch an Grundschulen. Bislang gab es hier keinen Automatismus, sondern lediglich einen Drei-Stufen-Plan des Kultusministeriums, auf dessen Grundlage die Gesundheitsämter vor Ort entscheiden mussten. Künftig müssen die Ämter die Maskenpflicht zwingend anordnen. Und diese gilt laut Söder dann auch in Horten und in Mittagsbetreuungseinrichtungen.

MASKEN-APPELL: Das Kabinett «empfiehlt ausdrücklich», überall dort eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann – und zwar auch dann, wenn es keine ausdrückliche Verpflichtung gibt.

SPERRSTUNDE: Bei Überschreiten des 35er-Werts müssen Gaststätten um 23.00 Uhr schließen, zudem darf dann an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden, und es gilt ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 gelten die Sperrstunde und die beiden anderen Verbote schon ab 22.00 Uhr.

BEFRISTUNG: Die neuen Anti-Corona-Maßnahmen gelten zunächst für vier Wochen. «Dies gilt nicht für ewig, sondern wir machen das jetzt mal für die nächsten vier Wochen, und dann überprüfen wir», sagte Söder.

SPORT-TRAINING: Auch in Regionen mit hohen Corona-Zahlen wird es vorerst keine neuen Einschränkungen beim Trainingsbetrieb von Sportvereinen geben – man behalte das Thema aber im Blick.

Im November wollen Bund und Länder erneut über eine einheitliche Linie beraten. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sagte, er dränge darauf, «dass jetzt dann am 8. oder 9. November eine bundesweit tragfähige Lösung für alle kommt, die aber auch der Situation angemessen ist». Söder betonte aber auch grundsätzlich: «Es ist keine gute Zeit, kreuz und quer durchs Land zu reisen.»

Ausreisebeschränkungen für Menschen aus Corona-Hotspots lehnt der CSU-Chef ab: «Ich glaube nicht, dass das ein sinnvolles Konzept ist für ein Land wie Deutschland, innerhalb Deutschlands», sagte Söder.

GRENZEN: Trotz der massiv steigenden Corona-Infektionen in Österreich und Tschechien will Bayern die Grenzen offen halten. Söder kündigte aber Gespräche über ein «Test-Management» im Grenzraum an. So solle geprüft werden, wie etwa mit Tests für Grenzpendler verfahren werden könne. Er betonte, dass ihm die Lage in den Nachbarländern große Sorgen bereite und er darüber «in den nächsten Wochen» auch mit dem tschechischen Ministerpräsidenten Andrej Babis sprechen wolle.

WEIHNACHTSMÄRKTE: Grundsätzlich möglich, aber mancherorts eher unwahrscheinlich – so äußerten sich Söder und Aiwanger zur Frage nach Weihnachtsmärkten. Bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen sei die Wahrscheinlichkeit gering, sagte Söder, betonte aber auch: «Möglich ist es.» Aiwanger sagte: «Wenn wir entsprechende Konzepte haben und die Zahlen uns nicht davongaloppieren, halte ich es für durchaus möglich und durchführbar.» Die Märkte wären auch für die öffentliche Seele gut.

HILFE FÜR TSCHECHIEN: Söder berichtete, dass sich Bayern auf Anfrage aus Tschechien bereit erklärt habe, Intensivpatienten aufzunehmen.

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