Alkoholverbotszone in Neumarkt ausgedehnt

In Neumarkt ist das Alkoholverbot im Freien verschärft worden. Das Verbot gilt jetzt nicht mehr nur rund um die Marktstraße, die Bahnhofstraße und die Klostergasse. Denn, sowohl Polizei wie auch Stadt haben sich darüber beschwert, dass sich immer mehr junge Menschen zum Beispiel am Stadtpark zum Trinken treffen. Deswegen hat das Landratsamt jetzt weitere Bereiche zur Alkoholverbots-Zone erklärt:

-Marktstraße: Untere Marktstraße ausgehende vom Unteren Tor, einschließlich Rathausplatz, und Obere Marktstraße bis zur Einmündung in die Badstraße

-Bahnhofstraße; ausgehend von der Kreuzung mit der Ringstraße/Badstraße bis zum Bahnhof (einschließlich Bahnhofsvorplatz)

-Klostergasse; ausgehend vom Rathausplatz bis zum Klostertor

-Ludwigshain (an der Bad-und Kapuzinerstraße sowie am Weißenfeldplatz)

-Stadtpark (an der Mühl-und Weiherstraße)

-ehemaliges Gelände der Landesgartenschau

-Freiflächen hinter dem „Neuen Markt“

-Untere Marktstraße einschließlich der Durchgänge des „Unteren Tor“ bis zur Kreuzung der Unteren Marktstraße mit der Dammstraße/Kurt-Romstöck-Ring

-Passage/ Brunnengarten am Unteren Tor

-Grün- und Verkehrsflächen zwischen Unterer Marktstraße und der Einmündung der Mühlstraße in die Abtsdorfer Gasse, Teilfläche der Mühlstraße westlich der Abtsdorfer Gasse einschließlich des Wendehammer“