Aktuelle Corona-Entwicklung im Landkreis Schwandorf

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf ist weiter leicht gesunken. Obwohl die Gesamtzahl der Corona-Infektionen mit 32 Fällen am Dienstag auf 8.234 angestiegen ist, sinkt die Inzidenz von gestern 96,7 auf heute 92,6, da mehr Fälle aus der Inzidenzberechnung herausgefallen als neu hinzugekommen sind.

Bei einer Reihentestung von Patienten und Mitarbeitern einer Station im Krankenhaus St. Barbara Schwandorf wurden keine Folgefälle festgestellt. Eine weitere Reihentestung ist für Freitag geplant.

Eine positive Selbsttestung wurde heute aus der Grundschule Bodenwöhr gemeldet. Konsequenzen für den Klassenverband bestehen nicht.

Positive Schnelltests haben sich zu 92,7 Prozent bestätigt

Nach Einführung der Schnelltests hatten wir Ende November 2020 zum ersten Mal über den Unterschied zwischen einem POC-Schnelltest und einem für den Eingang in die Fallzahlen relevanten PCR-Test berichtet. Seitdem wird immer wieder gefragt, wie zuverlässig ein Schnelltest ist. Wir können diese Frage heute anhand einer statistischen Auswertung beantworten. Insgesamt wurde uns bislang 478 Mal ein positives Schnelltestergebnis gemeldet. In all diesen Fällen wurde ein PCR-Test nachgeschoben. Das Ergebnis der Schnelltestung hat sich bei diesen PCR-Tests 443 Mal und damit bei 92,7 Prozent der Fälle bestätigt.

 

Beherbergungsbetriebe dürfen ab Freitag auch im Landkreis öffnen

Der Bayerische Ministerrat hatte in seiner Kabinettssitzung am 10. Mai die Öffnung von Beherbergungsbetrieben und von sonstigen touristischen Angeboten ab dem 21. Mai und damit für das Pfingstwochenende beschlossen. Vereinzelt sind Zweifel aufgetreten, ob das auch für den Landkreis Schwandorf gelten würde, nachdem hier die Inzidenz am Montag dieser Woche über 100 lag und es somit kalendarisch nicht möglich ist, bis Freitag an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 zu sein. Die Antwort ist einfach: Am 12. Mai hatten wir die Voraussetzung für weitere Öffnungsschritte, nämlich an fünf Tagen stabil unter 100 zu liegen, erfüllt. Damit können ab Freitag auch die Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Camping) im Landkreis Schwandorf öffnen. Dass wir zwischenzeitlich in der Inzidenz wieder über 100 lagen, ist deshalb unbeachtlich, da wir nicht an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 lagen.

Generell treten Änderungen dann in Kraft, wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über einer für Verschärfungen maßgeblichen Schwelle oder an fünf Tagen hintereinander unter einer für Lockerungen maßgeblichen Schwelle liegt. Wird die Schwelle zwischendurch an einer geringeren Zahl an Tagen „gerissen“, hat das keine rechtlichen Auswirkungen. Das Zählen der Tage beginnt also nicht von vorne.

Weitere von der Staatsregierung angekündigte Öffnungsschritte wird der Landkreis Schwandorf gehen, sobald zu den Beschlüssen aus der jüngsten Kabinettssitzung und der anschließenden Pressekonferenz des Ministerpräsidenten die entsprechenden Vorgaben im Zuge einer weiteren Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorliegen. Damit rechnen wir noch diese Woche.

Betroffen davon werden auch Laien- und Amateurensembles, Freibäder, Sportveranstaltungen im Freien und Fitnessstudios sein.