Ärzteverband: Anfang Februar wird es eng in den Kliniken

Bei weiter so rasant steigenden Corona-Infektionszahlen sieht die Ärzteorganisation Marburger Bund die Kliniken bereits in wenigen Tagen an ihrer Belastungsgrenze. „Spätestens Anfang Februar wird es in den Krankenhäusern deutschlandweit sehr eng werden, wenn die Infektionszahlen weiterhin in diesem Tempo steigen“, sagte die Vorsitzende Susanne Johna den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Dabei gehe es nicht nur um steigende Patientenzahlen. „Wir erwarten, dass in den kommenden Wochen sehr viele Beschäftigte des ärztlichen und pflegerischen Personals ausfallen werden, weil sie sich infiziert haben und in Isolation müssen.“ Das gelte für den ambulanten Versorgungsbereich genauso wie für den stationären.

Weiter steigende Infektionszahlen könnten dazu führen, „dass die Versorgung der Bevölkerung nicht mehr dem üblichen Standard entsprechen wird“, sagte Johna. Anders als in der ersten Pandemiewelle gehe es jetzt nicht mehr um zu wenig Technik oder zu wenige Beatmungsgeräte. „Das Personal ist der Engpass.“

Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste warnt angesichts der sich verschärfenden Personalnot bei Pflegekräften vor einer Gefährdung der Versorgung. Ihr Präsident Bernd Meurer sagte der „Welt am Sonntag“: „Ohne zusätzliche Kräfte – ob von der Bundeswehr oder aus dem Katastrophenschutz – drohen erhebliche Gefahren für die Versorgung.“ Die Belastungsgrenzen seien erreicht und weitere Personalausfälle nicht mehr verkraftbar. Der Verband vertritt 12 000 Pflegeheime und soziale Dienste.

Die Caritas Altenhilfe, die 72 Senioreneinrichtungen in drei Bundesländern betreibt, forderte eine Aussetzung der Impfpflicht für das Pflegepersonal. „Angesichts der relativ milden Verläufe durch die Omikron-Variante und der aktuellen Personalverknappung ist eine Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen nicht mehr vertretbar und muss ausgesetzt werden, bis es eine Entscheidung zur allgemeinen Impfpflicht gibt“, sagte eine Sprecherin der Zeitung. Bis zum 15. März müssen Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen laut Bundesgesetz einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest ihrer Nicht-Impfbarkeit vorlegen. (dpa)