Ab heute wieder verschärfte Corona-Regeln im Landkreis Regensburg

Nach Angaben des Landratsamtes Regensburg gelten ab Montag folgende Regelungen:

Schule

Nach den Herbstferien wird in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt. Das heißt Maskenpflicht am Platz und unabhängig vom Mindestabstand. Die Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische Gesichtsmasken. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.

Masken

Als Maskenstandard gilt wieder die FFP2-Maske. In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die Sonderregeln (Stoffmasken in der Grundschule, im Übrigen medizinische Masken).

2G-Regel

Folgende Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich:

  • öffentliche und private Veranstaltungen bis 1.000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktische Sportausbildung, Fitnessstudios,
  • den Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen,
  • zoologische und botanische Gärten,
  • Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr
  • Messen, Volksfeste und Veranstaltungen mit mehr als 1 000 Personen
  • Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen
  • Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen der Gastronomie und Musikveranstaltungen in geschlossenen Räumen der Gastronomie

3Gplus-Regel

Zu folgenden Einrichtungen besteht Zugang nur noch unter Einhaltung der 3G plus-Regel. Nichtgeimpfte Personen können damit nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Aktuell ist ein PCR-Test, solange er weniger als 48 Stunden alt ist.

  • Gastronomie, Beherbergungswesen
  • Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind

3G-Regel

Ausgenommen hiervon sind die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest. Beibehalten werden die Regeln für Gottesdienste und Versammlungen in geschlossenen Räumen. Hier ist 3G zu beachten oder die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Plätzen gewahrt bleibt.

Die 3G-Regel gilt außerdem für Besuche von Patienten oder Bewohnern in Pflege- und Behinderteneinrichtungen. 3G gilt auch für Beschäftigte und Betreiber, die während der Arbeitszeit Kontakt zu anderen Personen haben, wenn zehn oder mehr Beschäftigte im Betrieb arbeiten.

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